Der Verwaltungsrat der Alterswohnen STS AG befürwortet erfreulicherweise den Spitalerhalt in Zweisimmen als Teil eines Gesundheitsnetzes. Ein Ja am 25. August ermöglicht es, das Projekt in Zusammenarbeit mit allen Partnerorganisationen weiter voranzutreiben. Dabei lässt sich auch die Integration des Alterswohnens auf zufriedenstellende Weise klären.

Der Verwaltungsrat der Gesundheit Simme Saane AG (GSS AG) nimmt erfreut zur Kenntnis, dass der Verwaltungsrat der Alterswohnen STS AG den Spitalerhalt in Zweisimmen befürwortet und damit ein Ja am 25. August empfiehlt. Insbesondere für das Alterswohnen Bergsonne ist die unmittelbare Nähe zum Spital ein Standortvorteil, der bei einem Nein am 25. August verloren ginge. Existenzielle Auswirkungen hätte die Spitalschliessung ebenso für das Geburtshaus Maternité Alpine sowie für die Hausarztversorgung. Die Belastung der Hausärztinnen und Hausärzte steigt ohne Spital und die Standortattraktivität für Neuniederlassungen sinkt. Die Altersversorgung im Obersimmental und Saanenland wäre somit von der Spitalschliessung mehrfach betroffen. Ohne wohnortsnahe Spitalversorgung büsst sie an Qualität ein.

Was die Integration des Alterswohnens in das geplante Versorgungsnetz respektive in die GSS AG betrifft, meldet der Verwaltungsrat der Alterswohnen STS AG hingegen Bedenken an; er befürchtet, das Alterswohnen gerate durch die Aufteilung des Betriebs in finanzielle Schieflage und die Sanierung des Alterswohnens Bergsonne werde auf die lange Bank geschoben. Der Verwaltungsrat der GSS AG bedauert, dass die Alterswohnen STS AG an den bisherigen Verhandlungen nicht teilgenommen hat. Die Kommunikation lief über die Muttergesellschaft Spital STS AG, die das Verhandlungsmandat innehatte. An Gesprächen mit dem Alterswohnen durfte die GSS nicht teilnehmen; von bereits vereinbarten Treffen wurde sie mehrmals ausgeladen. Dies hat den Austausch mit der Alterswohnen STS AG belastet und zu Missverständnissen geführt. Gerne zeigt der Verwaltungsrat der GSS AG auf, dass das Alterswohnen im geplanten Versorgungsnetz gesichert ist und auf eine langfristig tragfähige Basis gestellt wird.

Der mit Finanzdaten der Partnerorganisationen erarbeitete, mehrmals überprüfte sowie der Betriebsleitung der Alterswohnen STS AG vorgestellte Businessplan der GSS AG verwendet als Datengrundlage für die Betriebe der Alterswohnen STS AG im Obersimmental und Saanenland die Budgetzahlen für das laufende Geschäftsjahr 2023. Im Wissen, dass der Bevölkerungsanteil der 65-Jährigen oder älteren Menschen in unserer Region bis 2045 um 36 Prozent zunehmen wird, rechnet der Plan defensiv mit einem Ertragszuwachs von 1%. Entgegen der Aussage im Interview vom 18.8.2023 hat die GSS AG die Finanzierung für den Erwerb der Betriebe der Alterswohnen STS AG dargelegt: Im veröffentlichten Bericht zum Businessplan (www.gssag.ch/abstimmung) wird der Kauf in der Höhe von CHF 4.0 Mio. in der Mittelflussrechnung offengelegt. Noch ausstehend ist der Entscheid des Verwaltungsrates der GSS AG, ob die Liegenschaft «Haus Zimmerli» – dort ist die Geschäftsstelle der Alterswohnen STS AG einquartiert – gekauft oder künftig gemietet werden soll. Der Kaufpreis der Liegenschaft in der Höhe von CHF 1.4 Mio. ist in der Mittelflussrechnung berücksichtigt. Sollte die Liegenschaft nicht erworben, sondern gemietet werden, gelten die eingestellten Mittel als Reserven. Die Finanzierung wird über ein Darlehen (CHF 13.0 Mio.) des Kantons sichergestellt.

Im Rahmen der Antragsprüfung hat eine erste Überprüfung des Businessplans der GSS AG durch den Kanton stattgefunden. Ende Juli reichte die GSS den definitiven Antrag ein, der nun nochmals von neutralen Finanzfachleuten überprüft wird. Realisiert wird das Projekt nur, wenn der Regierungsrat und das Kantonsparlament dem Finanzierungsantrag der GSS AG für ein Darlehen (CHF 13.0 Mio.) und eine Bürgschaft (CHF 20.0 Mio.) zustimmen. Mit der Zusicherung des Kantons ist die Zahlungsfähigkeit der GSS AG inkl. der Betriebe der Alterswohnen STS AG im Obersimmental und Saanenland sichergestellt; entgegen der Behauptung im Artikel besteht also keine Gefahr, dass zusätzliche Beiträge der Gemeinden gebraucht werden.

Der Verwaltungsrat der GSS ist überzeugt, dass sich eine für die Alterswohnen STS AG zufriedenstellende Lösung finden lässt. Er hätte eine Klärung schon vor der Abstimmung vom 25. August sehr begrüsst und hat hierfür am 8. August Gespräche mit der Spital STS AG und der Alterswohnen STS AG vorgeschlagen.

Ein Ja am 25. August ermöglicht es, das Projekt für den Spitalerhalt in Zweisimmen als Teil eines integrierten Versorgungsnetzes in Zusammenarbeit mit den Partnerorganisationen weiter voranzutreiben. Dazu zählt nebst der Maternité Alpine, der Spitex Saane-Simme und der Spital STS AG auch die Alterswohnen STS AG. In den kommenden Gesprächen lassen sich die Modalitäten für die Integration des Alterswohnens auf konstruktive Weise bereinigen. Das Alterswohnen ist ein unverzichtbares Glied in der Versorgungskette: Im Interesse der Qualität und der längerfristigen finanziellen Tragbarkeit gehört es zum geplanten Gesundheitsnetz Simme Saane.

Für den Kanton ist ein Versorgungsnetz, bei dem alle Partnerorganisationen mitmachen, die Voraussetzung für sein finanzielles Engagement. Ebenso wenig verhandelbar ist der bereits im Rahmen der Konsultativabstimmungen in den Jahren 2021/2022 vorgelegte Verteilschlüssel, der die finanzielle Beteiligung aller sieben Gemeinden im Obersimmental und Saanenland regelt. In anderen Worten: Wird das Projekt am 25. August von nur einer der sieben Gemeindeversammlungen abgelehnt, zurückgewiesen oder mit Zusatzanträgen befrachtet, gibt es keine weiteren Verhandlungen. Dann wird das Spital Zweisimmen geschlossen bzw. in ein ambulantes Gesundheitszentrum umgewandelt. Das hat Regierungsrat Pierre Alain Schnegg an der Informationsveranstaltung vom 8. August noch einmal klar gemacht. Gemäss Spital STS AG würde die Umwandlung bereits im Frühjahr 2025 erfolgen.

Ausführlichere Informationen sind auf gssag.ch/abstimmung öffentlich zugänglich.

Hier finden Sie die Stellungnahme als PDF-Datei.